Winterdienst in Hannover für Gewerbeobjekte und Wohnanlagen

Räumen und Streuen nach den Vorgaben der Stadt Hannover: Wir planen Ihren Winterdienst objektbezogen mit Flächen, Umfang und Einsatzzeiten schriftlich. Welche Objekte wir in der Saison zuverlässig betreuen können, klären wir im Erstgespräch.

  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln, kein Salz auf Gehwegen
  • Flächen und Einsatzumfang schriftlich festgelegt
  • Verfügbarkeit für die Saison im Erstgespräch geklärt

Auf einen Blick

  • Saison1. November bis 31. März (nach aha-Angabe)
  • FlächenGehwege, Zuwegungen, Parkplätze, Hofflächen, Treppen und Rampen
  • Mittelabstumpfende Streumittel auf Gehwegen
  • ErreichbarkeitBüro Mo–Do 9–17 Uhr, Fr 9–12 und 13:30–18:30 Uhr; Einsatzzeiten nach Vertrag

Winterdienst planen, bevor der Schnee fällt

Wer Winterdienst erst beauftragt, wenn es schneit, findet selten noch Kapazitäten. Deshalb legen wir mit Auftraggebern vor der Saison fest, welche Flächen betreut werden, wie geräumt und gestreut wird und wie Einsätze dokumentiert werden.

Winterdienst ergänzt unsere Leistungen für Hausverwaltungen, Hausmeisterservice und Gewerbeobjekte – so bleiben Innen- und Außenbereiche bei einem Ansprechpartner.

Leistungsumfang

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Schneeräumen

Räumen von Gehwegen, Zuwegungen und vereinbarten Flächen in der geforderten Breite.

🧂

Streuen mit abstumpfenden Mitteln

Streuen mit Splitt oder vergleichbaren abstumpfenden Stoffen, wie für Gehwege in Hannover vorgesehen.

📝

Dokumentation

Nachweis der Einsätze nach Vereinbarung, damit Sie Ihre Pflichten belegen können.

🅿️

Parkplätze und Hofflächen

Betreuung von Stellflächen und Zufahrten im vereinbarten Umfang.

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Treppen und Rampen

Für Treppen und Rampen gelten abweichende Regeln; wir stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab.

❄️

Ganzjährige Außenbetreuung

Kombinierbar mit Garten- und Außenpflege für das ganze Jahr.

Der Rahmen in Hannover (Auszug)

Diese Punkte ergeben sich aus der Straßenreinigungsverordnung der Landeshauptstadt Hannover (Fassung 01.01.2026). Sie dienen der Orientierung.

ThemaRegelungFundstelle
ZeitfensterGehwege sind nach Schneefall unverzüglich zu räumen: werktags 7–22 Uhr, sonn- und feiertags 8–22 Uhr§ 5 Abs. 2
Breitemindestens 1,50 m; schmalere Gehwege vollständig§ 5 Abs. 4
Streumittelabstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand; Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind verboten (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 5.000 €)§ 5 Abs. 3, § 7
Schneelagerungmindestens 0,30 m Abstand zur Fahrbahn bzw. zum Radweg; Zugänge, Haltestellen, Überwege, Hydranten und Kanaldeckel freihalten§ 5 Abs. 6
Saison1. November bis 31. März (Verlängerung möglich)aha-Angabe

Stand der Verordnung: 01.01.2026. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Texte und Bekanntmachungen von Stadt und aha; bei außergewöhnlichen Wetterlagen können Ausnahmen amtlich bekanntgegeben werden. Keine Rechtsberatung.

Wer ist verantwortlich, und was übernehmen wir?

Nach der Straßenreinigungssatzung sind in der Regel die Eigentümer anliegender Grundstücke für die Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst verpflichtet. In einzelnen Straßen kann die Gehwegreinigung ganz oder teilweise bei aha liegen. Ob das für Ihr Objekt gilt, klären wir bei der Besichtigung.

Wir übernehmen die Ausführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen. Welche Pflichten dabei beim Eigentümer oder der Hausverwaltung bleiben (zum Beispiel Kontrolle), klären wir vor Vertragsschluss schriftlich – im Zweifel mit Ihrer Rechtsberatung oder Versicherung. Eine pauschale Übernahme der gesetzlichen Haftung sagen wir nicht zu.

So kommt Ihr Winterdienst zustande

Anfrage mit Flächenangaben

Adresse, Flächen, gewünschter Umfang und Besonderheiten wie Zufahrten oder Schneelagerplätze.

Flächenbesichtigung

Wir sehen uns die Flächen an und klären, ob wir sie in der Saison zuverlässig betreuen können.

Schriftliches Angebot

Umfang, Einsatzbedingungen, Dokumentation, Preis und Abgrenzung der Pflichten.

Saisonstart

Nach Ihrer Freigabe betreuen wir die Flächen wie vereinbart.

Häufige Fragen

Kurz und ehrlich beantwortet.

Was kostet ein Winterdienst in Hannover?

Der Preis hängt von Flächen, Einsatzumfang und Vertragsform ab. Nach der Flächenbesichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Dürfen Gehwege in Hannover mit Salz gestreut werden?

Nein, auf Gehwegen sind laut Straßenreinigungsverordnung abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand vorgesehen. Salz ist dort verboten. Für Treppen und Rampen gelten andere Regeln, und bei amtlich bekanntgegebenen Ausnahmen kann Abweichendes gelten. Wir richten uns nach den aktuellen Vorgaben.

Wann muss geräumt sein?

Gehwege sind nach Schneefall unverzüglich zu räumen: werktags zwischen 7 und 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 8 und 22 Uhr. Wie wir das bei Ihrem Objekt umsetzen, legen wir im Vertrag fest.

Übernehmen Sie die gesetzliche Verantwortung für unseren Gehweg?

Wir übernehmen die Ausführung der vereinbarten Leistungen. Eine pauschale Übernahme der gesetzlichen Verantwortung sagen wir nicht zu. Welche Pflichten bei Ihnen bleiben, klären wir vor Vertragsschluss schriftlich.

Können Sie noch Objekte für die laufende Saison aufnehmen?

Das hängt von der aktuellen Auslastung ab. Schicken Sie uns Adresse und Flächen, dann sagen wir Ihnen offen, ob wir Ihr Objekt zuverlässig betreuen können.

Wie ist der Winterdienst versichert?

Wir sind betriebshaftpflichtversichert. Den Versicherungsschutz für die vereinbarten Leistungen besprechen wir mit Ihnen vor Vertragsschluss.

Winterdienst für Ihr Objekt anfragen

Schicken Sie uns Adresse und Flächen. Wir melden uns, ob wir Ihr Objekt in der Saison zuverlässig betreuen können.

Winterdienst anfragen →

Winterdienst anfragen

Nennen Sie uns Adresse und Flächen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Felder mit * sind Pflichtfelder.

Welche Flächen sind zu betreuen?
Gewünschte Leistung
Weitere Angaben (optional)

Direkter Draht

📞 Telefon: 0173 6281663

💬 WhatsApp: Nachricht senden · 0173 6281663

✉️ E-Mail: info@greenalin.com

📍 Hänselriede 9, 30419 Hannover · Region inkl. Laatzen, Hildesheim und Alfeld

🕘 Mo–Do 9:00–17:00, Fr 9:00–12:00 und 13:30–18:30 Uhr · Notreinigung nach Vereinbarung

Wie es nach Ihrer Anfrage weitergeht
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags, klären Ihren Bedarf und vereinbaren eine kostenlose Objektbesichtigung. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.